SB1 Wirbelsäulenerkrankungen
Motorisch-funktionelle Behandlung vorrangiges Heilmittel (A)

Erst VO: bis zu 10x/VO

Folge-VO: bis zu 10x/VO
Geamtverordnungsmenge des Regelfalls 20 Einheiten
Frequenzempfehlung mindestens 1 x wöchentlich

Funktionsstörung/Schädigung:

Fähigkeitenstörungen:

Selbstversorgung
Alltagsbewältigung
Beweglichkeit
Geschicklichkeit

Ziel der Ergotherapie

Verbesserung und Erhalt der Selbstversorgung (z.B. Ankleiden/Hygiene/Haushalt)
Verbesserung und Erhalt der körperlichen Beweglichkeit, Mobilität und Fortbewegung
Verbesserung und Erhalt der handlungsorientierten Koordination und Kraft
Steigerung der Belastungsfähigkeit und der Ausdauer
Verminderung der schmerzbedingten Reaktionen
Erlernen von Kompensationsmechansimen